Artenschutz in der Baumpflege

Artenschutzrechtliche Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes bei der Baumpflege und Baumfällung

In der Baumpflege wird an und in geschützten Lebensräumen gearbeitet, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Baumpflege auch beschädigt oder zerstört werden müssen. Dies ist jedoch nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten. Um die Möglichkeiten des Handelns in der Baumpflege auszuschöpfen, sollte der Baumpfleger die Grenzen des Gesetztes und die Verantwortung seines Handelns kennen.

Inhalte

  • Was ist der Unterschied zwischen dem allgemeinen Artenschutz und dem besonderen bzw. strengen Artenschutz?
  • Grenzen des allgemeinen und besonderen Artenschutzes
  • Drohende Konsequenzen bei Missachtung der artenschutzrechtlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes unter Berücksichtigung der Unterschiede von Fahrlässigkeit und Vorsatz
  • Wer trägt welche Verantwortung -Vorschlag zur Einbindung des Artenschutzes in den Verfahrensablauf der Baumpflege

Bitte beachten Sie auch unser Seminar Bedenkliche Merkmale der Stand und Bruchfestigkeit an Bäumen

Teilnahmebescheinigung
Fachkräfte
Bitte beachten Sie die Hinweise auf dem Informationsbildschirm im Eingangsbereich.
Voraussetzungen
  • Fachkräfte für Baumpflege
  • Hebebühnenschein Gültiger Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung für Arbeiten aus der Höhe (arbeitsmedizinische Untersuchung G41) -Persönliche Schutzausrüstung (Helm mit Gesichts- und Gehörschutz, Schnittschutzhose, -stiefel, -handschuhe und Arbeitsjacke)
Uhrzeit 8:00-15:30

Veranstaltungsort

LVGA Großbeeren

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