Prüfung nach DIN 79162-1:2018-05 zum Qualifizierten Spielplatzprüfer (Modul 2, Voraussetzung Modul 1, Ausbildung bei einem anderen Institut bzw. Prüfungswiederholung) rüfung

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Datum: 27.3.2026
Kursnummer:  231
Veranstaltungsort:  LVGA Großbeeren
399,00 €

Persönliche Daten Teilnehmer*in:

Maximal 255 Zeichen

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Vorbereitung auf die Prüfung
Die theoretische Prüfung umfasst 85 Multiple-Choice-Fragen und dauert zwei Stunden. Sie gilt als bestanden, wenn in beiden Prüfungsteilen (Teil 1 - ohne Hilfsmittel und Teil 2 - mit Hilfsmitteln) insgesamt mindestens 80 Prozent der Prüfungsfragen korrekt beantwortet wurden. Im Teil 1 sind 42 Fragen ohne Hilfsmittel, im Teil 2 die restlichen Fragen mit Hilfmitteln zu bearbeiten.
Als Hilfsmittel sind ausschließlich Normentexte, eigene Mitschriften, Schulungsunterlagen und ein Taschenrechner zugelassen.
Die praktische Prüfung erfolgt an einem genormten Prüfobjekt und dauert ca. 10 min.
Hinweis: Die Prüfungsfragen werden durch die Zertifizierungsstelle - Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e. V. (FLL)- bereitgestellt und erst unmittelbar vor der Prüfung zugänglich gemacht.

Nach DIN EN 1176-7:2020-06 wird gefordert, dass die jährliche Hauptinspektion und die Inspektion nach der Installation von Spielplatzgeräten und Spielplätzen durch sachkundige Personen erfolgen soll. Diese Norm gilt als allgemein anerkannte Regel der Technik und wird in der Rechtsprechung als Maßstab für die allgemeine Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB herangezogen. Der Betreiber von Spielplätzen muss vor der Bestellung des Sachkundigen dessen Befähigung prüfen. Bei Vorlage eines gültigen Zertifikates nach DIN 79161-2 kann er die erforderliche Qualifikation als gegeben ansehen (Vermutungswirkung). Nach erfolgreicher Prüfung können die Teilnehmer bei Erfüllen der persönlichen Voraussetzungen zum Sachkundigen für die jährliche Hauptinspektion nach DIN EN 1176-7:2020-06 bestellt werden.
Die Gültigkeit des Zertifikats ist zeitlich auf drei Jahre begrenzt. Spätestens nach drei Jahren ist ein eintägiger anerkannter Auffrischungskurs zu absolvieren. Eine erneute Prüfung ist nicht erforderlich.

Ausbildungs- und Prüfpersonen

Kristian Onischka & Dipl.-Ing. Harald Onischka
FLL1/BSFH2 anerkannter Ausbilder und Prüfer nach DIN Reihe 79161
Qualifizierter Spielplatzprüfer nach DIN 79161-1 und -2
Mitglied im DIN e. V. sowie im für die Spielplatznormung relevanten Normenausschuss NA Sport

Voraussetzungen

Personen, die an einem Ausbildungs-Seminar nach DIN 79161-1 teilgenommen haben, das nicht länger als drei Jahre zurück liegt, über einen Berufsabschluss verfügen und eine mind. dreijährige zeitnahe und einschlägige Berufserfahrung vorweisen können.

Uhrzeit 08:00 - 15:30 Uhr